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Zugangseröffnung - Erklärung der Stadt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg regelt in der nachfolgenden Erklärung, in welcher Qualität "formlose" Schreiben (Dokumente), die per E-Mail an die Stadtverwaltung übermittelt werden, von den Ämtern angenommen und verwertet werden können. Zudem wird u.a. auf den Einsatz von sog. "Spam-Filtern" und Möglichkeiten der verschlüsselten Datenübertragung hingewiesen. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a BayVwVfG.

 

Elektronische Kommunikation mit der Stadt Nürnberg

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Nürnberg ist für "nicht formgebundene" Schreiben unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Stadt Nürnberg nimmt Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
    - Textdateien im Format ANSI (*.txt)
    - Rich Text Format (*.rtf)
    - Word für Windows (*.doc) in den Versionen 6, 97 und 2000
    - Portable Document Format (*.pdf) in den Versionen 1.3 und 1.4
    - Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
    - Graphics Interchange Format (*.gif)
    - Tag Image File Format (*.tif)
    - Bitmap Pictures (*.bmp)
  • Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderstelle zurückgeschickt.
  • Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt. Wollen Sie uns größere Dateien schicken, dann nutzen Sie bitte den unten folgenden Datenaustauschservice:

Externer Link Datenaustauschservice
  • Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Nürnberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  • Die Stadt Nürnberg verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Sie können sich jedoch in eine Positiv-Liste (Whitelist) eintragen. Dazu ist das unten folgende Webformular eingerichtet:

Externer Link Eintrag in die White-List: Webformular
  • Die Stadt Nürnberg bietet Dialoganwendungen und Formulare im Internet an (Rubrik elektronische Dienste). Für jede Dienststelle ist ein elektronisches Kontaktformular vorhanden. Hier erfolgt eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung durch das Internet. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt zur Sicherheit Ihrer Daten .
  • Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.

Anträge, für die gesetzlich die Schriftform notwendig ist (z.B. Führungszeugnisantrag), können noch nicht elektronisch übermittelt werden.

Dies ist bei der Stadt Nürnberg derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte elektronische Signatur möglich. Bitte nutzen Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

 

Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

 

 

Stadt Nürnberg, E-Government-Büro

Klaus Eisele, Werner Wich, Bernd Kamm

Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 2 31- 5175, -3255, -3254

Telefax: 0911 / 2 31- 51 14

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Externer LinkKontaktformular

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