Sportförderung in Nürnberg
Die Stadt Nürnberg unterstützt die Sportvereine in Nürnberg im Rahmen der Sportförderrichtlinien.
InvestitionszuschüsseFörderungsfähige Sportvereine und Sportverbände erhalten Zuschüsse für: - Bau (Neubau, Umbau, Erweiterung) von Sportanlagen sowie Erwerb von Sportanlagen und Grundstücken auf der Grundlage von Abschnitt D der staatlichen Sportförderrichtlinien
- Instandsetzungsmaßnahmen an förderungsfähigen Sportanlagen nach Abschnitt D Nr. 2 der staatlichen Sportförderrichtlinien, wenn der Aufwand über den regelmäßigen Unterhalt hinausgeht und die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 5.000 € pro Maßnahme betragen.
- Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen, wenn die Kosten mindestens pro Gerät 1.000 € betragen.
Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt (formloser Antrag). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim SportService gestellt werden. Für weitere Informationen siehe auch städtische Sportförderrichtlinien Nr. 4.
Betriebszuschüsse für SportvereineZu Beginn des Jahres werden die im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Zuschussmittel auf verschiedene Förderungsarten verteilt.
Folgende Zuschüsse werden den beim SportService gemeldeten Vereinen, die bestimmte Fördervorraussetzungen erfüllen, jedes Jahr ohne gesonderten Antrag gewährt: - Mitgliederzuschuss
- Jugendzuschuss
- Unterhaltszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Auf Antrag werden auch gewährt: - Übungsleiterzuschuss (nur zusammen mit staatl. Vereinspauschale)
- Fahrtkostenzuschuss (siehe auch weiter unten)
- Jubiläumszuschuss (formloser Antrag)
Fördervoraussetzung "Vereins-Kennzahlen" - Informationen und Formblatt zum Download
Eine der Fördervoraussetungen gem. den Sportförderrichtlinien (s.o.) ist die Vorlage des Formblatts "Vereins-Kennzahlen". Die Seiten 1 und 2 des Formulars können digital oder handschriftlich ausgefüllt werden. Sie müssen unterschrieben bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres beim SportService eingehen.
Möchten Sie die Datei mithilfe einer Word-Datei ausfüllen und automatisch rechnen lassen? Bitte kurze Mail an den SportService senden mit dem Betrff "Word-Formblatt Kennzahlen" - wir senden Ihnen die Datei zu (Kontaktadresse ganz unten auf dieser Seite).
Hinweise zum digitalen Ausfüllen des Word-Formulars: - Das Formblatt ist ein Word-Formular, kann rechnen und ist in allen nicht auszufüllenden Bereichen geschützt.
- Das Formular kann in jedem Stand der Bearbeitung zwischengespeichert werden. Dazu sollte ein neuer und eindeutiger Dateiname vergeben werden.
- Datenfelder werden im kleinen, grau unterlegten Feld mit der linken Maustaste angeklickt und mit Informationen gefüllt. Neue Zeilen lassen sich mit der Umschalt-Taste einfügen. Fehler mit der Maus markieren und mit der entf-Taste löschen.
- Kontrollkästchen werden zum Ausfüllen mit der linken Maustaste angeklickt. Den ursprünglichen Zustand erhält man durch erneutes Anklicken. Das endgültige Aussehen erhalten sie erst, wenn der nächste Bereich angeklickt wird.
- Um die Gesamtsummen in den Formularfeldern „Gesamt“ zu bekommen, wird mit der rechten Maustaste direkt vor die „0“-Werte geklickt und dann mit linker Maustaste auf „Felder aktualisieren“. Sofort erscheint die Gesamtsumme der zugehörigen oberen Felder.
- Schneller Weg zu den Hinweisen:
Ein Doppelklick auf die Ziffern vor den Spaltenzeilen führt direkt zum erklärenden Hinweis, der Doppelklick dort auf die Ziffern führt zurück ins Formblatt. - Andere MS-Office Versionen:
Das Formblatt wurde mit der Word Version 2007 erstellt. Öffnet ein Nutzer das Formblatt mit der Word Version 2010, kommt es zu folgenden Änderungen in der Handhabung: - Die Gesamtsummen können wie oben erklärt berechnet werden. - Um in den Kontrollkästchen ein Kreuz zu platzieren, muss ein Doppelklick darauf erfolgen. Es erscheint „Optionen für Kontrollkästchen“. Hier unter „Standardwert“ auf „aktiviert“ klicken und mit OK beenden.
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale
Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens zurückgegriffen, das auf der Grundlage von Abschnitt B der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports" (staatliche Sportförderrichtlinien) von der Stadt Nürnberg - SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt wird. Ein gesonderter Antrag für den städtischen Zuschuss ist nicht erforderlich, es genügt der Antrag auf staatliche Vereinspauschale.
Siehe dazu auch städtische Sportförderrichtlinien Nr. 3.1.4 und Auszug aus den staatlichen Sportförderrichtlinien.
Achtung: Abgabetermin der Anträge auf Vereinspauschale 22.02.2012 !!!
Info zu den Formularen: Sie können die Formulare ausdrucken und per Hand ausfüllen. Auch das Ausfüllen am PC und anschliessende Ausdrucken ist möglich. Das Zwischenspeichern noch nicht fertig ausgefüllter Formulare ist nur über die Schaltflächen "Sichern" und "Weiter" am unteren Ende der PDF-Seiten möglich. Die dann erstellte HTML-Datei muss dann wieder über den Browser geöffnet werden.
Neuregelung der staatlichen Anerkennung von Vereinsmanager-Ausbildungen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt bekannt, dass die in der Bayerischen Akademie für Erwachsenenbildung im Sport erworbenen gültigen Vereinsmanager C-Lizenzen ab dem Jahr 2009 bei der Berechnung der Vereinspauschale mit 325 Einheiten einbezogen werden. Vereine können diese Lizenzen (spätestens zum Stichtag 01.März) analog den ÜL-Lizenzen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (SportService) einreichen.
Wichtige Information zur Vereinspauschale 2012
Der Termin für die Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale wurde auf den 22.02.2012 vorverlegt. Da es nach unseren letztjährigen Erfahrungen immer wieder einige Vereine versäumen Ihren Antrag fristgerecht (d.h. der Antrag muss mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens 01. März, Ausschlussfrist, bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein) einzureichen, haben wir den Abgabetermin vorverlegt. Somit hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Stadt Nürnberg - SportService) noch die Möglichkeit, sich mit den Vereinen in Verbindung zu setzen und die Abgabe anzumahnen bzw. noch benötigte Unterlagen anzufordern.
Anträge, die nach dem 01.03.2012 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!
Fahrtkostenzuschüsse
Förderungsfähige Sportvereine erhalten Zuschüsse für Fahrtkosten zu Deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen im Rahmen des jeweiligen Terminplans von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes und der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Siehe auch städt. Sportförderrichtlinien Nr. 3.1.5.
Förderung von Beratungsleistungen zur Vereinsentwicklung
Individuelle Beratungsleistungen, die förderfähige Nürnberger Sportvereine im Sinne des Gesamtvereins zur nachhaltigen Vereinsentwicklung in Anspruch nehmen, können bezuschusst werden. Dabei kann es sich um eine Rechts- bzw. Steuerberatung im Zuge einer Vereinsfusion oder auch um Beratungsleistungen, Workshops o.ä. durch Unternehmens- bzw. Vereinsberater mit sportbezogener Fachkompetenz handeln. Die sport- oder sachbezogene Beratungskompetenz des Dienstleisters ist hierbei nachzuweisen. Eine Förderung klassischer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen einzelner Vereinsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Die Zuschussquote beträgt 50 % der angefallenen Kosten. Der maximale Zuschuss pro Jahr und Verein beträgt 2.000 €. Bei Beratungsleistungen zur Fusion zweier Vereine können demnach bis zu 4.000 € im Jahr beantragt werden. Solange die maximale Zuschuss-Summe pro Verein und Jahr nicht erreicht ist, ist die Unterstützung mehrerer Projekte möglich.
Die Beantragung (formloser Antrag) und Genehmigung des Zuschusses muss vor der Durchführung der Maßnahme erfolgen.
Förderung der Sportvereine durch den Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern hat neben der Vereinspauschale, die bei der Stadt Nürnberg beantragt und ausgezahlt wird, auch weitere Fördermöglichkeiten. Informationen dazu finden Sie hier:
Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Zuschussarten erhalten Sie auch bei unseren Mitarbeiterinnen:
Kontakt SportService der Stadt Nürnberg
Sachgebiet Sportförderung
Telefon: 0911 / 231 - 29 69
Telefax: 0911 / 231 - 41 52
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