Stadt Nürnberg
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Nr. 807 / 30.07.2007
 

Ab 1. August 2007: Rauchverbot in allen städtischen Gebäuden

 
Im Vorgriff auf das voraussichtlich ab 1. Januar 2008 geltende, neue bayerische Gesetz, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie Gaststätten verbieten wird, handelt die Stadt bereits im Sinne des Nichtraucherschutzes. Ab Mittwoch, 1. August 2007, wird das Rauchen in allen städtischen Gebäuden und Räumen, die dem städtischen Hausrecht unterliegen, also etwa auch Kulturläden, Jugendtreffs, Schulen oder Einrichtungen wie dem Künstlerhaus/K 4 oder der Tafelhalle, untersagt sein. Die neuen Regelungen zum Nichtraucherschutz sind in einer Anordnung des Oberbürgermeisters zusammengefasst.

In einem im städtischen Intranet veröffentlichten Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly die Gründe für die neuen Regelungen ausführlich erläutert. Es gehe um einen wirksamen Schutz der nicht rauchenden Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefährdungen durch Tabakrauch. Wörtlich heißt es in dem Schreiben an die Beschäftigten: „Die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sind durch zahlreiche nationale und internationale Studien belegt und haben daher bereits in vielen Staaten zu entsprechenden Restriktionen geführt. Mit Tabakrauch belastete Räume enthalten eine Vielzahl von krebsauslösenden und gesundheitsschädlichen Stoffen in hoher Konzentration. Dabei gehen die Gefahren nicht nur vom direkten Tabakrauch aus; die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe setzen sich an Wänden, Teppichen, Gardinen und Möbeln etc. ab und werden, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, ständig an die Raumluft abgegeben.

Innenräume, in denen geraucht werden darf, sind somit eine kontinuierliche Expositionsquelle. Sie können auch mit modernster Technik nicht vollständig von den Schadstoffen befreit werden. Die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin hat im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht wie auch nach den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung unter anderem auch dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz keine Schäden an ihrer Gesundheit erleiden, mithin also auch, dass die nicht rauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs geschützt werden.“

Künftig wird deshalb das Rauchen in allen Dienstgebäuden und öffentlichen Einrichtungen der Stadt Nürnberg ausnahmslos untersagt sein. Neben den Amtsgebäuden gehören dazu beispielsweise auch Werkstätten, Betriebshöfe, Schulen, Kulturläden, Jugendtreffs und Kindertagesstätten. Auch das Rauchen in Dienstfahrzeugen ist nicht erlaubt.

Die Stadt Nürnberg könne mit diesen Maßnahmen auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Deshalb erstrecke sich das Rauchverbot in Anlehnung an den Gesetzentwurf der Staatsregierung auch auf die Außenbereiche von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Damit soll jungen Menschen möglichst wenig Gelegenheit zum Einstieg in einen oft lebenslangen Zigarettenkonsum geboten werden.

Ausdrücklich bittet der Oberbürgermeister die Raucherinnen und Raucher um Verständnis für die Maßnahmen: „Sie liegen in unser aller Interesse und kommen letztendlich auch Ihnen zugute.“

Die Stadt richtet für die Raucher keine eigenen Raucherräume ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher von Dienststellen, die auf das Rauchen nicht verzichten können, haben nur außerhalb der städtischen Gebäude die Möglichkeit dazu. Rauchpausen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind laut Anordnung „auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken“. s.z.
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